Steuerleitfaden für Privatjet-Charter

Das Chartern eines Privatjets wird häufig mit Luxus und Komfort in Verbindung gebracht, aber es ist wichtig, die damit verbundenen steuerlichen Aspekte zu kennen. Diese Steuern können von Land zu Land sehr unterschiedlich sein und wirken sich daher auch auf die Gesamtkosten Ihrer Reise aus. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Steuern für Privatjets in verschiedenen Ländern.
Vereinigte Staaten: Bundesverbrauchssteuer (FET)
Der prozentuale Steuersatz für Passagier- und Frachttransporte bleibt 2024 bei 7,5 % bzw. 6,25 %; die inländische Segmentgebühr wurde jedoch von 4,80 $ auf 5,00 $, die internationale Kopfsteuer von 21,10 $ auf 22,20 $ und die Kopfsteuer für Alaska und Hawaii von 10,60 $ auf 11,10 $ angehoben.
Diese Art von Steuer gilt für alle US-Charterflüge sowie für Flüge, die in den genannten Ländern ankommen oder von ihnen abfliegen. Außerdem werden Flüge nach Mexiko und Kanada, die weniger als 200 Meilen von der Grenze entfernt sind, weiterhin von den USA besteuert. Bestimmte Steuern und Abgaben gelten nicht für US-Territorien oder karibische Staaten.
Staatliche Steuern
Zusätzlich zu den Bundessteuern erheben zahlreiche Bundesstaaten ihre Steuern auf Jet-Charter. Dazu können Umsatzsteuern, Nutzungssteuern und andere luftfahrtspezifische Abgaben gehören. Der Satz und die Anwendung dieser Steuern sind von Staat zu Staat unterschiedlich; daher ist es wichtig, die genaue Gesetzgebung des Staates zu prüfen, von dem aus Sie Ihr Flugzeug chartern wollen.
Vereinigtes Königreich: Fluggaststeuer (APD)
Im Vereinigten Königreich gilt die Fluggaststeuer (Air Passenger Duty, APD) für Privatjet-Charter. Ab 2024 sind die APD-Preise für Privatflugzeuge viel höher als für kommerzielle Flüge, wobei die Preise je nach Entfernung und Art der Dienstleistung variieren. Beispielsweise beträgt die APD für Flüge unter 2.000 Meilen £82 pro Person; für Reisen über 2.000 Meilen kann die APD jedoch bis zu £554 betragen. Inlandsflüge im Vereinigten Königreich, bei denen kleine Hubschrauber und Propellerflugzeuge eingesetzt werden, unterliegen im Allgemeinen der Mehrwertsteuer. Größere Privatflugzeuge sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Europäische Union
In der Europäischen Union unterliegen Privatjet-Charter in der Regel der Mehrwertsteuer (MwSt.). Der durchschnittliche Mehrwertsteuersatz variiert je nach EU-Mitgliedstaat und liegt normalerweise zwischen 17 % und 27 %. Einige europäische Länder erheben zusätzliche Steuern, wie z. B. eine Flugsicherungsgebühr und Landegebühren, deren Höhe sich nach den Umweltauswirkungen der Flüge richtet.
Italien
In Italien ist für das Chartern eines Privatjets eine Mehrwertsteuer von 22 % zu entrichten, obwohl internationale Flüge davon befreit sein können. Außerdem wird eine Luxussteuer erhoben, die sich nach dem Gewicht des Flugzeugs und der Aufenthaltsdauer richtet, sowie verschiedene Flughafengebühren wie Lande-, Park- und Abfertigungsgebühren. Die Luxussteuer wird für jeden Passagier auf jedem Flugabschnitt erhoben. Die Gebühr pro Passagier beträgt 100 Euro für Strecken unter 100 Kilometern, 100 Euro für Strecken zwischen 100 und 1500 Kilometern und 200 Euro für Flüge, die länger als 1500 Kilometer sind.
Frankreich
In Frankreich unterliegen Privatjet-Charterflüge einer Mehrwertsteuer von 20 % auf Inlandsflüge. Internationale Flüge können jedoch unter bestimmten Bedingungen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Zusätzlich zur Mehrwertsteuer erhebt Frankreich eine Solidaritätssteuer auf alle Abflüge von französischen Flughäfen, wobei Privatjets im Vergleich zu kommerziellen Flügen mit einem höheren Satz besteuert werden. Weitere zusätzliche Gebühren sind Flugnavigationsgebühren, Flughafensteuern und mögliche Umweltabgaben, die sich alle auf die Gesamtkosten für das Chartern eines Privatjets in Frankreich auswirken können.
Spanien
In Spanien werden Privatjet-Charterdienste für Inlandsflüge mit einer Mehrwertsteuer von 21 % besteuert. Ähnlich wie in Frankreich können für internationale Flüge Mehrwertsteuerbefreiungen gelten. Abgesehen von der Mehrwertsteuer erheben spanische Flughäfen verschiedene zusätzliche Kosten, wie Landegebühren, Abfertigungsgebühren und Flugsicherungsgebühren. Diese Gebühren hängen von der Größe des Flugzeugs und der jeweiligen Flugroute ab und tragen zu den Gesamtkosten eines Privatjet-Charters in Spanien bei.

Schweiz: Mehrwertsteuer (MWST)
Die Schweiz erhebt eine Mehrwertsteuer von 7,7 % auf Privatjet-Charter. Wie in der EU können internationale Flüge jedoch von der Mehrwertsteuer befreit werden. Zusätzliche Gebühren können je nach Flughafen Flugsicherungsgebühren, Landegebühren und lärmabhängige Steuern umfassen.
Kanada: Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) und harmonisierte Verkaufssteuer (HST)
Das Chartern von Privatjets in Kanada wird je nach Provinz entweder mit der Goods and Services Tax (GST) oder der Harmonised Sales Tax (HST) besteuert. Der GST-Satz beträgt 5 %, während die HST-Sätze in Provinzen wie Ontario und Nova Scotia bis zu 15 % betragen können.
Bestimmte Provinzen erheben extra-provinzielle Verkaufssteuern (PST), die stark variieren können. Britisch-Kolumbien erhebt zum Beispiel eine 7%ige PST auf Privatjet-Charter.
Australien: Waren- und Dienstleistungssteuer (GST)
Australien erhebt eine Goods and Services Tax (GST) von 10 % auf Privatjet-Charter. Internationale Flüge sind jedoch in der Regel von der GST befreit, d.h. es wird keine GST auf Flüge von Australien zu internationalen Zielen erhoben. Australien erhebt außerdem verschiedene Flughafen-, Flugnavigations- und Sicherheitsgebühren, die die Kosten für einen Privatjet-Charter erhöhen können.

Brasilien: Mehrwertsteuer (MwSt.) und ICMS
In Brasilien unterliegt das Chartern von Privatjets der Mehrwertsteuer, die je nach Bundesstaat unterschiedlich hoch ist, aber im Allgemeinen etwa 25 % beträgt. Zusätzlich wird die Steuer auf den Waren- und Dienstleistungsverkehr (ICMS) erhoben, deren Sätze von Bundesstaat zu Bundesstaat stark variieren können. Brasilien erhebt außerdem verschiedene Flughafengebühren, Flugnavigationsgebühren und möglicherweise Einfuhrzölle auf im Ausland registrierte Flugzeuge.
Russland: Mehrwertsteuer (VAT)
In Russland unterliegt das Chartern von Privatjets einem Mehrwertsteuersatz von 20 %. Es gibt Ausnahmen für internationale Flüge und für bestimmte Arten von Operationen. Zu den zusätzlichen Kosten können Flugnavigationsgebühren, Landegebühren und Umweltabgaben gehören.
Naher Osten: Mehrwertsteuer (VAT)
Länder im Nahen Osten, wie die VAE und Saudi-Arabien, haben die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen, einschließlich Privatjet-Charter, eingeführt. Der Standard-Mehrwertsteuersatz in diesen Ländern beträgt 5 %. Internationale Flüge sind jedoch in der Regel mehrwertsteuerfrei, so dass die Mehrwertsteuer auf diese Dienstleistungen nicht erhoben wird. Einige Länder des Nahen Ostens können auch Abflugsteuern oder andere luftfahrtbezogene Gebühren erheben, die je nach Flughafen und Zielort variieren können.
Saudi-Arabien: Mehrwertsteuer (VAT) und Luftverkehrsgebühren
In Saudi-Arabien unterliegen Privatjet-Charterdienste einer Mehrwertsteuer von 5 % auf Inlandsflüge. Internationale Flüge sind jedoch in der Regel mehrwertsteuerfrei, d.h. es wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Zusätzlich zur Mehrwertsteuer können weitere Gebühren anfallen, darunter Flughafenlandegebühren, Flugnavigationsgebühren, Sicherheitsgebühren und Abflugsteuern. Die spezifischen Gebühren variieren je nach Flughafen und Zielort, so dass es für Charterkunden wichtig ist, diese zusätzlichen Kosten bei der Reiseplanung zu berücksichtigen.

Private Jet Charter Steuern FAQs
- Unterliegen internationale Privatjetflüge denselben Steuern wie Inlandsflüge?
Internationale Flüge werden oft anders besteuert als Inlandsflüge. In den Vereinigten Staaten unterliegen internationale Flüge beispielsweise einer internationalen Kopfsteuer, und in Australien sind internationale Flüge in der Regel für GST-Zwecke steuerfrei. Informieren Sie sich immer über die spezifischen Vorschriften des Landes, in das oder aus dem Sie fliegen.
- Kann ich die Mehrwertsteuer auf Privatjet-Charter für geschäftliche Zwecke zurückfordern?
In einigen Ländern, z. B. in der Europäischen Union, kann die Mehrwertsteuer auf Privatjet-Charter zurückgefordert werden, wenn der Flug geschäftlichen Zwecken dient und der Betreiber für Mehrwertsteuerzwecke registriert ist. Die spezifischen Regeln und Bedingungen sind von Land zu Land unterschiedlich.
- Gibt es in allen US-Bundesstaaten die gleichen Steuersätze für Privatjet-Charter?
Nein, die Steuersätze für Privatjet-Charter variieren je nach US-Bundesstaat. Einige Bundesstaaten erheben Umsatzsteuern, Nutzungssteuern oder andere luftfahrtspezifische Abgaben. Es ist wichtig, dass Sie sich über die spezifischen Steuervorschriften des Staates informieren, von dem aus Sie Ihren Flug chartern wollen.
- Gibt es Ausnahmen von diesen Steuern und Gebühren?
Ausnahmen können unter verschiedenen Umständen gelten, z. B. sind internationale Flüge in Australien von der GST befreit oder in Russland gibt es spezielle Ausnahmen für bestimmte Arten von Geschäften. Die Verfügbarkeit von Steuerbefreiungen hängt von den spezifischen Steuervorschriften des jeweiligen Landes ab.
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